Neue EnEV-Vorschriften für Trinkwassererwärmer: Das gilt für Elektroboiler ab 150 Litern
Im Rahmen der schweizerischen Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR 730.02) gelten strenge Mindestanforderungen für konventionelle Wassererwärmer (Elektroboiler). Ziel des Bundes ist es, ineffiziente Stromfresser im Gebäudebereich schrittweise zu ersetzen und den Stromverbrauch für die Warmwasserbereitung massiv zu senken.
Welche Geräte von den Vorgaben betroffen sind und welche modernen Alternativen sich für Hauseigentümer beim Boilerersatz lohnen, zeigt diese Übersicht.
Was regelt die EnEV bei Warmwassererwärmern?
Für konventionelle Stand- und Wand-Trinkwassererwärmer (rein elektrisch beheizte Boiler) gelten klare Effizienzvorgaben:
- Betroffene Geräte: Alle konventionellen Elektroboiler (Stand- und Wandmodelle) mit einem Speichervolumen von mehr als 150 Litern (ab 151 Litern Nenninhalt).
- Mindestanforderung Energieetikette: Neugeräte dieser Grössenklasse dürfen in der Schweiz nur noch in Verkehr gebracht und installiert werden, wenn sie mindestens die Energieeffizienzklasse B erreichen. Reine Standard-Elektroboiler der bisher weit verbreiteten Klassen C oder schlechter sind nicht mehr zulässig.
- Ausnahmen: Kleinere Geräte bis maximal 150 Liter sowie spezielle Einbau- und Hochschrank-Wassererwärmer nach dem Schweizer Mass-System (SMS) für Küchen/Nischen.
Warum konventionelle Elektroboiler zum Auslaufmodell werden
Klassische Elektroboiler erwärmen das Wasser 1:1 mit reinem Strom über einen elektrischen Heizeinsatz (Tauchsiederprinzip). Bei einem Vierpersonenhaushalt verursacht dies schnell Stromkosten von mehreren Hundert bis über 1'000 Franken pro Jahr – allein für warmes Dusch- und Brauchwasser.
Die 3 besten Alternativen beim Boilerersatz
1. Wärmepumpenboiler (Die wirtschaftlichste Lösung):
- Funktionsweise: Nutzt die vorhandene Umgebungswärme (z. B. aus dem Keller, Technikraum oder der Waschküche) und erzeugt daraus mit bis zu 75 % weniger Strom die gleiche Warmwassermenge.
- Zusatznutzen: Entfeuchtet gleichzeitig den Keller-/Trocknungsraum.
- Voraussetzungen: Ausreichendes Raumvolumen oder Anschluss an Zu-/Abluftkanäle.
- Förderung: Viele Kantone und regionale Energieversorger unterstützen den Ersatz alter Elektroboiler durch Wärmepumpenboiler mit attraktiven Förderbeiträgen. (Leider nicht im Kanton Aargau...)
Register-Wassererwärmer (Kopplung an die Zentralheizung):
- Der Warmwasserspeicher wird direkt über einen integrierten Wärmetauscher (Register) von der zentralen Wärmepumpe oder Pelletheizung mit erwärmt. Das ist besonders energieeffizient und platzsparend.
3. Kompakt-Elektroboiler bis maximal 150 Liter:
- Nur noch bei sehr geringem Warmwasserbedarf (z. B. 1-Personen-Haushalte oder Ferienwohnungen) zu empfehlen, da der Stromverbrauch im Verhältnis hoch bleibt.
Fazit:
Fällt ein alter Elektroboiler mit über 150 Litern aus, ist ein einfacher 1:1-Ersatz durch ein herkömmliches Standardgerät nicht mehr möglich. Der Wechsel zu einem modernen Wärmepumpenboiler oder die Einbindung an die zentrale Heizungs-Wärmepumpe ist die gesetzeskonforme Lösung, die den Stromverbrauch sofort um bis zu drei Viertel senkt.
Patrik Bertschinger
Hat diesen Beitrag am 11.08.2026 publiziert
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