Wir zeigen Ihnen transparent auf, mit welchen Förderbeiträgen Sie in Ihrem Kanton rechnen können.
Der Umstieg auf erneuerbare Energien wird belohnt
Mit meineheizung.ch erhalten Sie nicht nur modernste Technik, sondern wir unterstützen Sie auch dabei, das Maximum an kantonalen und nationalen Zuschüssen für Ihr Projekt zu sichern.
Machen Sie Ihre Heizungssanierung noch wirtschaftlicher
Eine neue, energieeffiziente Heizung ist eine wertvolle Investition in Ihre Immobilie. Bund und Kantone (wie das Gebäudeprogramm) unterstützen den Wechsel von fossilen Heizungen (Öl/Gas) oder Elektroheizungen zu modernen Wärmepumpen mit attraktiven finanziellen Beiträgen. Diese Gelder reduzieren Ihre anfänglichen Investitionskosten erheblich.
Wichtig!
Fördergesuch vor Baubeginn einreichen.
Fördergesuche müssen in der Schweiz zwingend vor Baubeginn eingereicht und bewilligt werden. Wer zuerst baut und dann anfragt, geht leer aus.
So profitieren Sie mit uns an Ihrer Seite
Finanzielle Entlastung
Kein Papierkram-Stress
Zeitersparnis
Zukunftssicherheit
In 4 einfachen Schritten zur geförderten Heizung
Beratung & Offerte
Wir analysieren Ihre aktuelle Heizsituation und erstellen ein massgeschneidertes Angebot für Ihre neue Heizung.
Fördergesuch einreichen
Bevor wir mit der Arbeit starten, helfen wir Ihnen, das Gesuch bei der zuständigen kantonalen Energiefachstelle einzureichen.
Bewilligung & Installation
Sobald die Zusage da ist, demontieren wir Ihre alte Heizung und installieren Ihr neues System fachgerecht.
Auszahlung
Nach Abschluss der Sanierung reichen wir die Abschlussdokumente ein und Sie erhalten die Fördergelder direkt auf Ihr Konto ausbezahlt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kosten & Förderungen
Ja. In der Schweiz können Sie die Kosten für den Ersatz Ihrer alten Heizung durch ein modernes, erneuerbares System (wie eine Wärmepumpe) in der Regel als energiesparende und umweltschonende Massnahme steuerlich geltend machen. Dies gilt sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern.
Was kann steuerlich abgezogen werden?
Investitionskosten für die neue Anlage: Die Gesamtkosten für die Anschaffung und Installation des neuen Heizsystems (z. B. Wärmepumpe, Erdsondenbohrung, Steuerungen). Demontage und Entsorgung: Die Kosten für den Rückbau und die fachgerechte Entsorgung der alten Anlage (z. B. Öltank, alte Kesselanlage). Begleitende Arbeiten: Notwendige Folgearbeiten wie Anpassungen an der Elektrik, Anpassung der Wärmeverteilung (z. B. Einbau einer Fussbodenheizung oder Vergrösserung der Heizkörper) sowie Maurer- oder Malerarbeiten im Heizungsraum.
Was müssen Sie beim Steuerabzug beachten?
Kürzung um erhaltene Fördergelder: Es darf nur der Nettobetrag abgezogen werden. Das bedeutet: Erhaltene Fördergelder (z. B. vom Kanton, der Gemeinde oder dem Gebäudeprogramm) müssen von den Gesamtkosten abgezogen werden. Sie versteuern bzw. ziehen nur die effektiv selbst bezahlten Kosten ab.
Verteilung auf bis zu drei Steuerperioden: Übersteigen die Sanierungskosten Ihr steuerbares Einkommen im Jahr der Installation, können Sie die verbleibenden Kosten auf bis zu zwei nachfolgende Steuerperioden vortragen und aufteilen (insgesamt maximal 3 Jahre). Dadurch lässt sich die Steuerprogression optimal brechen.
Stichtag und Rechnungsdatum: Massgebend für das Steuerjahr ist in der Regel das Fälligkeits- bzw. Rechnungsdatum der Handwerkerrechnungen. Bei grösseren Sanierungen kann die Aufteilung von Teilzahlungen über den Jahreswechsel steuerlich vorteilhaft sein.
Belege aufbewahren: Bewahren Sie alle detaillierten Handwerkerrechnungen, Zahlungsbestätigungen sowie die Abrechnungen über erhaltene Fördergelder sorgfältig auf, um sie der Steuererklärung beizulegen.
Empfohlenes Vorgehen
Steuerlich optimieren: Planen Sie den Zeitpunkt der Erneuerung und Rechnungsstellung vorausschauend, um den maximalen Steuereffekt (Progressionseffekt) zu nutzen.
Fachliche Beratung: Da die Details je nach Kanton leicht variieren können, empfiehlt sich bei grösseren Investitionen eine kurze Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder dem örtlichen Steueramt.
In den meisten Schweizer Kantonen und Förderprogrammen (wie dem Gebäudeprogramm) gibt es keine pauschalen Fördergelder, wenn lediglich eine ältere Wärmepumpe durch ein neues Modell desselben Typs ausgetauscht wird. Der Schwerpunkt staatlicher Subventionen liegt auf dem Ersatz fossiler Heizungen (Öl, Gas) oder von Elektro-Widerstandsheizungen durch erneuerbare Systeme.
Jeder Kanton und jede Heizungsart hat unterschiedliche Bestimmungen zu den Fördermitteln. Eine gute Übersicht über Fördergelder in Ihrer Gemeinde/Kanton finden Sie hier. Förderprogramme für Energie und Mobilität – Energiefranken
In den meisten Fällen werden Heizungssysteme, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden können, gefördert. Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solaranlagen werden in der Schweiz aktiv gefördert. Wir beraten Sie gerne und berechnen Ihnen die Höhe der Fördermittel.
Sie müssen zwingend vor der Heizungssanierung ein Gesuch für Fördermittel in Papierform bei Ihrer Gemeinde einreichen. meineheizung.ch stellt Ihnen gerne die notwendigen Dokumente unterschriftsfertig zur Verfügung.
Die Fördergelder variieren je nach Kanton (z.B. Das Harmonisierte Fördermodell HFM). Wir berechnen die exakte Fördersumme für Ihr Projekt in Ihrer Gemeinde und reichen das Gesuch unterschriftsfertig für Sie ein. Weitere Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Seite des Bundes.
Bereit für eine
zukunftssichere Heizung?
Verschenken Sie kein Geld.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welches Heizsystem optimal
zu Ihrem Zuhause passt und wie viele Fördergelder Ihnen zustehen.